Allgemeine Geschรคftsbedingungen (AGB)

I. Geltungsbereich

  • Fรผr sรคmtliche Leistungen der CPM Diagnostics GmbH gelten ausschlieรŸlich die nachstehenden Allgemeinen Geschรคftsbedingungen (nachfolgend AGBยดs genannt). Mit der Auftragserteilung an die CPM Diagnostics GmbH gelten deren AGBยดs als anerkannt. ร„nderungen der AGBยดs werden ab ihrer Gรผltigkeit auch Bestandteil laufender Vertrรคge. Bedingungen, die von den AGBยดs der CPM Diagnostics GmbH abweichen, gelten als nicht vereinbart, diesen wird hiermit widersprochen.

II. Durchfรผhrung des Auftrages

  • Gegenstand eines Auftrages kรถnnen รœberprรผfungen sein, sowie jede Art von analytischer Tรคtigkeit wie Feststellung von Tatsachen, Bewertung und รœberprรผfung von Bauteilen. Die Leistungen im Einzelnen ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestรคtigung.
  • Schriftform gilt fรผr alle Vereinbarungen, eingeschlossen Nachtrรคge, ร„nderungen und Nebenabreden. Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, so wird der Vertrag nur wirksam, wenn die CPM Diagnostics GmbH eine schriftliche Auftragsbestรคtigung erteilt.
  • Termine und Fristen fรผr Leistungen sind nur bei schriftlicher Bestรคtigung durch die CPM Diagnostics GmbH verbindlich. Termin- und Fristvereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die Auftraggeber ihrerseits eingegangene Verpflichtungen erfรผllen. Ereignisse hรถherer Gewalt, allgemeine Versorgungsschwierigkeiten, Stรถrungen bei Verkehrsunternehmen, betriebsbedingte und sonstige von der CPM Diagnostics GmbH nicht zu vertretene Stรถrungen bei dieser oder deren Lieferanten oder Kooperationspartnern sowie deren Folgen, befreien die CPM Diagnostics GmbH fรผr die Dauer der Stรถrung und dem Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. Solche Ereignisse berechtigen die CPM Diagnostics GmbH ferner unter Ausschluss jeglicher Ersatzpflicht vertragliche Leistungen nicht zu erbringen. Im Fall der Nichtverfรผgbarkeit der Leistungen wird die CPM Diagnostics GmbH den Auftraggeber unverzรผglich รผber diesen Umstand informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzรผglich zurรผckerstatten.
  • Einwendungen gegen den Inhalt eines Prรผfberichtes, einer Auftragsbestรคtigung oder einer Rechnung sind unverzรผglich, spรคtestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erhalt schriftlich geltend zu machen und zu spezifizieren. Werden innerhalb dieser Frist keine Einwendungen erhoben, so gelten die Gutachten oder Rechnungen als bestรคtigt. Bei beidseitigem Handelsgeschรคft gelten fรผr die Kunden die Untersuchungs- und Rรผgepflichten des ยง 377 HGB, auch fรผr Werk- und Dienstleistungen der CPM Diagnostic GmbH.
  • Der Auftraggeber kann neben dem Erfรผllungsanspruch Verzugsschadenersatz nur verlangen, wenn der CPM Diagnostics GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlรคssigkeit nachgewiesen wird. Die Auftragserfรผllung tritt ein mit Versendung des schriftlichen Ergebnisses des Auftrages (Tag des Poststempels der Deutschen Post AG).
  • Untersuchungs- und Versuchsmaterialen werden 12 Monate nach Erbringung der Leistung bzw. nach รœbergabe des Prรผfberichtes entsorgt oder verbleiben zur freien Verfรผgung bei Bedarf bei der CPM Diagnostics GmbH. Die Entsorgung der Untersuchungs- und Versuchsmaterialien sowie die รœbernahme der dabei entstehenden Kosten werden nach den im einzelnen Auftrag getroffenen Bestimmungen abgewickelt.
  • Im Rahmen des Auftrags erstellte Prรผfberichte werden zehn Jahre lang bei der CPM Diagnostics GmbH archiviert. Das gleiche gilt fรผr vom Auftraggeber zur Durchfรผhrung des Auftrags รผberlassene Unterlagen.
  • Schriftliche Ausarbeitungen werden dem Auftraggeber in einfacher Ausfertigung zur Verfรผgung gestellt. Weitere Exemplare werden gesondert in Rechnung gestellt.

III. Leistungspreis und Zahlung

  • Der Preis wird fรผr jeden Auftrag oder Projekt bezogen auf der Basis der jeweils angebotenen Leistungen der CPM Diagnostics GmbH vereinbart. Preisangaben in einem Angebot beruhen auf Schรคtzung des erforderlichen Leistungsumfangs und sind daher unverbindlich. Preiserhรถhungen wegen gestiegenen Personal- oder Materialaufwandes bleiben vorbehalten mit Ausnahme von Festpreisabsprachen.
  • Die Preise der CPM Diagnostics GmbH verstehen sich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, in Euro zuzรผglich der jeweils zu entrichtenden Mehrwertsteuer und ab Versand bei der CPM Diagnostics GmbH. Kosten fรผr Verpackung und Transport kรถnnen gesondert in Rechnung gestellt werden. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum, Zugang der Rechnung vorausgesetzt, zahlbar. Danach tritt ohne weitere Mahnung Verzug ein. Die CPM Diagnostics GmbH kann vom Fรคlligkeitstage an Fรคlligkeitszinsen in Hรถhe von 5 Prozentpunkten รผber dem jeweiligen Basiszinssatz berechnen, auรŸerdem kann weitergehender Verzugsschaden geltend gemacht werden.
  • Die CPM Diagnostics GmbH ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung vor Ausfรผhrung des Auftrages zu verlangen.
  • Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskrรคftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

IV. Pflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber hat dafรผr Sorge zu tragen, dass der CPM Diagnostics GmbH alle fรผr die Ausfรผhrung des Auftrags notwendigen Auskรผnfte und Unterlagen (z. B. Zeichnungen, Berechnungen, Schriftverkehr, vorliegende Forschungsergebnisse etc.) unentgeltlich und rechtzeitig zugehen.
  • Die CPM Diagnostics GmbH ist von allen Umstรคnden, die erkennbar fรผr die Erbringung der Leistung von Bedeutung sein kรถnnen, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen.

V. Pflichten der CPM Diagnostics GmbH

  • Die CPM Diagnostics GmbH erbringt ihre Leistungen nach den zur Zeit der Beauftragung allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und der erforderlichen Sorgfalt. Die CPM Diagnostics GmbH haftet bei Vorliegen eines Sachmangels โ€“ sofern technisch mรถglich โ€“ durch dessen kostenfreie Wiederholung, bei technischen Produkten nach Wahl durch Mangelbeseitigung oder Neuherstellung. Das Recht zur Minderung oder Rรผcktritt vom Vertrag steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn die Nachbesserung nach dreimaligem Versuch scheitert oder aus anderen Grรผnden nicht mรถglich ist. Der Anspruch auf Nacherfรผllung muss von dem Auftraggeber unverzรผglich schriftlich geltend gemacht werden. Der Auftraggeber gewรคhrt der CPM Diagnostics GmbH zur Nacherfรผllung die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Auftraggeber diese, ist die CPM Diagnostics GmbH von der Nacherfรผllung befreit.

VI. Schutz der Arbeitsergebnisse/Verรถffentlichungen

  • Die CPM Diagnostics GmbH behรคlt an den erbrachten Leistungen soweit diese hierfรผr geeignet sind, das Urheberrecht. Der Auftraggeber darf den im Rahmen des Auftrages gefertigten Prรผfbericht mit allen Tabellen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur fรผr den Zweck verwenden, fรผr den er vereinbarungsgemรครŸ bestimmt ist. Die Verรถffentlichung und Vervielfรคltigung von Gutachten, Testen, Prรผfberichten, geschรผtzten Dienstleistungsmarken und leistungsbezogener Darstellungen der CPM Diagnostics GmbH zu Werbe- und sonstigen Geschรคftszwecken, auch deren auszugsweisen Verwendung, bedรผrfen der schriftlichen Einwilligung durch die CPM Diagnostics GmbH. Dies betrifft ebenso die werbliche Verwendung des Namens CPM Diagnostics GmbH in der ร–ffentlichkeit und/oder gegenรผber Dritten.

VII. Geheimhaltung

  • Die CPM Diagnostics GmbH verpflichtet sich, alle Ergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag erarbeitet wurden, dem Auftraggeber zur Verfรผgung zu stellen. Erhaltene oder gewonnene Informationen, die nicht bereits รถffentlich bekannt oder zugรคnglich sind, werden vertraulich behandelt.

VIII. Schweigepflicht

  • Die CPM Diagnostics GmbH unterliegt der Schweigepflicht. Dementsprechend ist es ihr auch vertraglich untersagt, den Prรผfbericht selbst oder Tatsachen oder Unterlagen oder Forschungsergebnisse, die im Rahmen ihrer Tรคtigkeit anvertraut oder sonst bekannt geworden sind, unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder auszunutzen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen.
  • Im Rahmen des Auftrages durch die CPM Diagnostics GmbH entwickelte wirtschaftlichen Methoden und Verfahren darf die CPM Diagnostics GmbH unentgeltlich fรผr eigene Zwecke weiterverwenden.
  • Die Schweigepflicht gilt fรผr alle im Betrieb der CPM Diagnostics GmbH mitarbeitenden Personen. Die CPM Diagnostics GmbH hat dafรผr Sorge zu tragen, dass die Schweigepflicht von den genannten Personen eingehalten wird.
  • Eine Verรถffentlichung der Arbeitsergebnisse oder von Teilen der Ergebnisse aus dem Auftrag durch die CPM Diagnostics GmbH bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Auftraggeber.

IX. Gewรคhrleistung

  • Die Gewรคhrleistungsrechte des Auftraggebers setzen auch im Fall von reinen Werkvertrรคgen und Werkliefervertrรคgen voraus, dass der Auftraggeber die gelieferten Ergebnisse der CPM Diagnostics GmbH unverzรผglich untersucht und Mรคngel unverzรผglich ordnungsgemรครŸ rรผgt. Versteckte Mรคngel sind unverzรผglich nach deren Entdeckung zu rรผgen gemรครŸ ยงยง 377, 378 HGB. Rรผgen haben unter spezifizierter Angabe des Mangels schriftlich zu erfolgen. Werden diese Voraussetzungen nicht beachtet, so verliert der Auftraggeber seine Mรคngelgewรคhrleistungsrechte. Die Ausschlussfrist fรผr Ansprรผche auf Gewรคhrleistung gegenรผber der CPM Diagnostics GmbH betrรคgt 12 Monate, beginnend ab รœbergabe des Prรผfberichtes bzw. der Forschungsergebnisse durch die CPM Diagnostics GmbH. Weitergehende Ansprรผche des Auftraggebers, gleich aus welchen Rechtsgrรผnden, sind ausgeschlossen. Die CPM Diagnostics GmbH haftet daher nicht fรผr Schรคden, die nicht am Arbeitsergebnis selbst entstanden sind, insbesondere haftet sie nicht fรผr entgangenen Gewinn oder sonstigen Vermรถgensschaden des Auftraggebers.
  • Schadensersatzansprรผche wegen Nichterfรผllung gemรครŸ ยง 635 BGB im Falle von Werkvertrรคgen und Werkliefervertrรคgen รผber unvertretbare Sachen kann der Auftraggeber darรผber hinaus nur geltend machen, wenn das Werk einen nicht nur unwesentlichen Mangel aufweist, den die CPM Diagnostik GmbH zu vertreten hat und die Gebrauchsfรคhigkeit des Werks dadurch nicht nur unerheblich beeintrรคchtigt wird oder der Mangel auf einem VerstoรŸ gegen die anerkannten Regeln der Technik beruht. Ansonsten gilt die Regelung unter 1.
  • Vorstehende Haftungsbeschrรคnkungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlรคssigkeit der Organe der CPM Diagnostics GmbH oder grober Fahrlรคssigkeit der leitenden Angestellten oder grob fahrlรคssiger Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten durch sonstige Erfรผllungsgehilfen oder fahrlรคssige Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten durch die Organe oder leitenden Angestellten der CPM Diagnostics GmbH beruhen. Im Falle einfacher Fahrlรคssigkeit der sonstigen Erfรผllungsgehilfen ist der Schadenersatzanspruch auf โ‚ฌ 2.500,00 beschrรคnkt, wenn nicht der Auftraggeber die CPM Diagnostics GmbH bei der Auftragserteilung schriftlich auf ein hรถheres Schadensrisiko hingewiesen hat. Die vorbestehenden Haftungsbeschrรคnkungen gelten nicht fรผr Ansprรผche aus dem Produkthaftungsgesetz.

X. Kรผndigung

  • Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Werkes den Vertrag nur aus wichtigem Grund kรผndigen. Kรผndigt der Auftraggeber, so ist die CPM Diagnostics GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergรผtung zu verlangen, muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben bรถswillig unterlรคsst. Eine ordentliche Kรผndigung ist ausgeschlossen.

XI. Gerichtsstand, Erfรผllungsort

  • Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder seinen Sitz nicht in Deutschland hat, ist Gerichtsstand Mannheim. Die CPM Diagnostics GmbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dem Gericht seines Sitzes seiner Niederlassung bzw. seines gewรถhnlichen Aufenthaltes zu verklagen. Erfรผllungsort ist Hirschberg sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

XII. Anwendbares Recht / Salvatorische Klausel

  • Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien richten sich ausschlieรŸlich nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGBยดs unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berรผhrt. Fรผr diesen Fall werden die Vertragsparteien eine wirksame Regelung treffen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nรคchsten kommt.
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